Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Songtexte und Copyrights
Thomas Roessing
02.07.2003, 00:03
Moin,
ich finde Seiten sehr praktisch, wo man sich den Text zu Liedern anzeigen lassen kann; manche Sachen versteht man ja gar nicht ohne lesbaren Text (kennt jemand "Jesus Hitler - Adolf Christ" von Carnivore? Das ist z.B. so ein Fall.)
Ich würde gern ein paar Liedtexte auf meinen Seiten abdrucken, bin mir aber nicht sicher, ob einem das nicht Abmahnung/Gefängnis/Tod einbringen kann. Weiß da jemand bescheid? Angesichts der vielen bestehenden "Lyrics"-Seiten kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, daß das was besonders Illegales ist.
Aber man weiß ja nie...
TIA,
viel Gruß
Thomas
sillybilly
03.07.2003, 19:20
Originally posted by Thomas Roessing@Jul 2 2003, 12:03 AM
Ich würde gern ein paar Liedtexte auf meinen Seiten abdrucken, bin mir aber nicht sicher, ob einem das nicht Abmahnung/Gefängnis/Tod einbringen kann. Weiß da jemand bescheid? Angesichts der vielen bestehenden "Lyrics"-Seiten kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, daß das was besonders Illegales ist.
Aber man weiß ja nie...
Finger weg sonst Hand ab! ;)
Im Ernst: IANAL, aber es gibt das Urheberrecht.
Du darfst zitieren[1] - aber nicht komplette Texte wiedergeben; es sei denn, der Urheberrechtsinhaber gestattet dir das (oder duldet es stillschweigend ;)).
Der Urheber kann dich dafür zwar nicht ins Gefängnis bringen und die Todesstrafe ist in D abgeschafft, aber er kann dafür sorgen, dass es *richtig* teuer für dich wird.
Lies mal ein wenig de.soc.recht.datennetze - da wird häufiger ähnliches diskutiert.
U.a. zu [1] interessant: http://groups.google.com/groups?selm=76a0f...ting.google.com (http://groups.google.com/groups?selm=76a0f249.0212231235.4e930c2b@posting.g oogle.com) - es geht in dem Thread zwar um Webseiten, aber ich denke, das ist übertragbar. Auch akustische Lyrik (gesungenes Wort) unterliegt dem Urheberrecht.
HTH
Thomas Roessing
11.07.2003, 10:51
Im Ernst: IANAL, aber es gibt das Urheberrecht.
Moin,
deshalb frage ich ja, weil ich mich wundere, daß Songtexte allerorten verbreitet werden, ohne daß man von Abmahnwellen oder marodierenden Schergen der Musikindustrie hört. Es gibt auch Leute, die pflastern ihre Internetseiten mit Gedichten, oder warmen Worten mehr oder weniger berühmter Menschen (also nicht unbedingt kurze Zitate, eher solche Weisheiten, wie sie im Readers Digest stehen), wie ist es denn da? So total verboten kann es ja eigentlich nicht sein :confused:
IHIEL?
Viel Gruß
Thomas
sillybilly
11.07.2003, 19:01
Originally posted by Thomas Roessing@Jul 11 2003, 10:51 AM
deshalb frage ich ja, weil ich mich wundere, daß Songtexte allerorten verbreitet werden, ohne daß man von Abmahnwellen oder marodierenden Schergen der Musikindustrie hört.
Naja - warum sollte es sie auch stören? Du machst damit doch nur Werbung für den Künstler ;)
Nichtsdestotrotz halte ich das für nicht Gesetzeskonform - aber wo kein Kläger...
Es gibt auch Leute, die pflastern ihre Internetseiten mit Gedichten, oder warmen Worten mehr oder weniger berühmter Menschen (also nicht unbedingt kurze Zitate, eher solche Weisheiten, wie sie im Readers Digest stehen), wie ist es denn da? So total verboten kann es ja eigentlich nicht sein :confused:
Naja - erstmal muss das den Urheberrechtsinhaber stören. Der muss dann auch noch bereit sein, deswegen zu klagen (Zivilrecht).
Gründe, von einer Klage abzusehen könnten sein
a) Es lohnt sich schlicht finanziell nicht
B) <-- das sollte ein "b" gefolgt von einer "Klammer zu" (")") werden... :twisted: Der Urheberrechtsinhaber weiss gar nichts davon
c) Er freut sich über die Werbung
d) to be continued...
Dann gibt es das Zitatrecht - was in seiner Reichweite nicht eindeutig spezifiziert ist (bis wann ist etwas ein Zitat und ab wann ist es eine Kopie)
IHIEL?
:beati: Was soll denn diese Abkürzung bedeuten? I have indeed expressions loaded? ;)
Thomas Roessing
11.07.2003, 23:38
IHIEL? habe ich vorhin erfunden: "Ist Hier Irgendwo Ein Lawyer?" :G
Also, ich finde, das müßte man mal irgendwo regeln, und zwar möglichst frei. Natürlich darf man keine kompletten Inhalte klauen und als seine ausgeben [1]. Aber wenn einer ein Gedicht oder einen Liedtext veröffentlicht, sollte man den schon zitieren dürfen, mit Urheberangabe versteht sich.
Wenn einer nicht will, daß seine Gedanken in die Öffentlichkeit gelangen, soll er sie für sich behalten. Am Ende muß man noch aufpassen, wenn man vergnügt vor sich hinträllert: "Don't worry - be happy", daß nicht irgendwelche Lawyers kommen und einen haftbar machen :( .
Ich kann meine Fragen zu dem Thema übrigens noch fortsetzen: Wie ist das denn mit Zitaten von Leuten, die garantiert keine Urheberansprüche mehr geltend machen können (hier: Kung tse), deren Sinnsprüche man aber aus einer modernen (vor ca. 100 Jahren als Übersetzung entstandenen) Veröffentlichung entnommen hat (Hier: Diederichs gelbe Reihe)?
Ich weiß schon, warum ich Zivilrecht nicht leiden kann :gevatter:
[1] Vor einiger Zeit hat einer meine Seite mit unheimlichen Geschichten (http://www.roessing.org/mystery.htm) geklaut. Der hat sogar die absolut verlinkten Sturkurgraphiken dringelassen (wodurch ich die Aktion bemerkte). So geht das freilich nicht. Ein paar andere haben größere Teile von meinungsklima.de übernommen, aber dabei geschrieben, daß sie das von mir haben. So finde ich das nicht weiter schlimm.
Viel Gruß
Thomas
sillybilly
12.07.2003, 09:15
Originally posted by Thomas Roessing@Jul 11 2003, 11:38 PM
IHIEL? habe ich vorhin erfunden: "Ist Hier Irgendwo Ein Lawyer?" :G
Hm - in dsrd findest du welche (und welche, die sich dafür halten...) ;)
Warum fragst du da nicht einfach mal? Eine Kompetente Antwort auf deine FRagen dazu würde mich auch interessieren :)
Also, ich finde, das müßte man mal irgendwo regeln, und zwar möglichst frei. Natürlich darf man keine kompletten Inhalte klauen und als seine ausgeben [1]. Aber wenn einer ein Gedicht oder einen Liedtext veröffentlicht, sollte man den schon zitieren dürfen, mit Urheberangabe versteht sich.
Wenn einer nicht will, daß seine Gedanken in die Öffentlichkeit gelangen, soll er sie für sich behalten. Am Ende muß man noch aufpassen, wenn man vergnügt vor sich hinträllert: "Don't worry - be happy", daß nicht irgendwelche Lawyers kommen und einen haftbar machen :( .
Neben dem Zitatrecht gibt es im Urheberrecht übrigends auch noch den Begriff der "Schöpfungshöhe" :twisted:
[1] Vor einiger Zeit hat einer meine Seite mit unheimlichen Geschichten (http://www.roessing.org/mystery.htm) geklaut. Der hat sogar die absolut verlinkten Sturkurgraphiken dringelassen (wodurch ich die Aktion bemerkte). So geht das freilich nicht.
*lol* ich hatte Anfang des Jahres mal einen Dummbatz, der den Quelltext einer meiner Seiten kopiert hatte - was mich überhaupt nicht gestört hatte (Schöpfungshöhe sehr niedrig ;)); bis auf die Tatsache, dass in dem Quelltext eine eMailadresse von mir als Kontaktadresse enthalten war, die er nicht in seine Adresse geändert hat.
In der Folge davon landete die Adresse im Verteiler einer ROKSO-bekannten (http://www.spamhaus.org/rokso/spammers.lasso?-database=spammers.db&-layout=detail&-response=roksodetail.lasso&-noresultserror=norecords.lasso&spammer=trafficmagnet&-clientusername=guest&-clientpassword=guest&-search) Spammerorganisation. Das hat mich denn doch gestört ;)
Ein paar andere haben größere Teile von meinungsklima.de übernommen, aber dabei geschrieben, daß sie das von mir haben. So finde ich das nicht weiter schlimm.
Wo kein Kläger... Du bist zu gut für diese Welt :)
Moin,
Ich kann meine Fragen zu dem Thema übrigens noch fortsetzen: Wie ist das denn mit Zitaten von Leuten, die garantiert keine Urheberansprüche mehr geltend machen können (hier: Kung tse), deren Sinnsprüche man aber aus einer modernen (vor ca. 100 Jahren als Übersetzung entstandenen) Veröffentlichung entnommen hat (Hier: Diederichs gelbe Reihe)?
Wieder mal IANAL, aber ich hab kurz gegoogelt und folgendes gefunden:
NETLaw Urheberrecht (http://www.netlaw.de/gesetze/urhg.htm)
Auf dieser Seite findet sich das ganze Urheberrecht. Ziemlich weit hinten stehen die Abschnitte, welche die Dauer betreffen.
So endet das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (oder bei mehreren Urhebern 70 Jahre nach dem Tod des längstlebigen Mitglieds).
Das dürfte also auf Kung tse, Sun Tzu, diverse Könige, Kaiser, Generäle, Philosphen und soweiter zutreffen.
Bisdennedann,
Jörg
Thomas Roessing
12.07.2003, 18:14
So endet das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (oder bei mehreren Urhebern 70 Jahre nach dem Tod des längstlebigen Mitglieds).
Das dürfte also auf Kung tse, Sun Tzu, diverse Könige, Kaiser, Generäle, Philosphen und soweiter zutreffen.
Moin,
das war mir schon bekannt; das Problem ist, daß die Originalsprüche meist übersetzt werden müssen.
Dann hat der Übersetzer vermutlich ein Recht an der deutschen Fassung.
Nun ist einer der wichtigsten Übersetzer Kungs - Richard Wilhelm - auch schon seit über 70 Jahren tot, aber der Diederichs-Verlag bringt alle paar Jahre eine neue Auflage seiner Übersetzungen heraus. Vermutlich hat dann der Verlag die Rechte an den übersetzten Sprüchen. Und genau das ist, was mich irritiert. Wenn jeder, der ein Werk mit abgelaufenem Copyright neu herausbringt, daran ein neues Recht erwürbe, könnte man sich die 70-Jahre-Regelung eigentlich gleich sparen. :beati:
Ich werde mal ein Weilchen bei de.soc.recht.(datennetze) mitlesen und dann mal dort fragen (obwohl ich gerade bei dieser Gruppe gewisse Hemmungen habe, weil man sich eigentlich *alle* über rechtliche Fragen verfügbaren Informationen auch anders besorgen könnte; ich hoffe, man bekommt dort nicht ständig "Studier doch erst mal Jura, bevor Du hier fragst!" zu hören :unsure: )
Viel Gruß
Thomas
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